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Unsere Konditionen*:


Voraussetzung für eine Bearbeitung ist die Vorlage unserer unterzeichneten Vollmacht und unser unterzeichneter Servicevertrag mit Anerkennung unserer AGB.


Wir benötigen den schriftlichen Auftrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, die offenen Rechnung(en) und die Mahnung(en). Sollte kein schriftlicher Auftrag vorliegen, so übersenden Sie uns gleichartige Belege/Protokolle.


Konditionen im außergerichtlichen Inkasso

Im Erfolgsfall erhalten wir fünf Prozent Erfolgsprovision sowie alle Nebenkosten oder

im Nichterfolgsfall erhalten wir bei Forderungen 

 - bis    500,00 Euro = 35,00 Euro**

 - bis 1.000,00 Euro = 45,00 Euro**

 - bis 1.500,00 Euro = 65,00 Euro**

 - ab  1.500,01 Euro = 90,00 Euro**


Konditionen im gerichtlichen Inkasso (gerichtliches Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung)

Für die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides und des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides berechnen wir Ihnen die verauslagten Gerichts- und die Verfahrenskosten (Vertretung) entsprechend RDG § 13e*** - siehe weiter unten.

Zwangsvollstreckungskosten (z. Bsp. für Gerichtsvollziehung/Vollstreckungsgericht) werden Ihnen eins zu eins weiterberechnet.


Im Erfolgsfall (z. Bsp. im Zuge der Zwangsvollstreckung) erhalten Sie Ihre Hauptforderung (abzüglich einer ggf. vereinbarten Erfolgsprovision) und die bereits gezahlten Verfahrens- und Vollstreckungskosten zurück.


Im Nichterfolgsfall berechnen wir Ihnen die Kosten im außergerichtlichen Inkasso (im Nichterfolgsfall) - siehe weiter oben. Weitere Kosten fallen sodann nicht an.

Ein Nichterfolgsfall liegt vor, wenn der Schuldner z. Bsp. während oder bereits vor der Inkassobeauftragung ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Vermögensauskunft abgegeben hat oder nicht mehr auffindbar ist. Also die Forderung für eine absehbare Zeit oder gänzlich uneinbringbar ist.


Wir rechnen grundsätzlich nach § 367 BGB ab.


Nutzen Sie unseren Business oder Professional-Tarif: Hier stunden wir die Verfahrenskosten und Nebenforderungen bis die Zusammenarbeit beendet wird. Wir versuchen innerhalb unserer Zusammenarbeit auch die „Alt“-Forderungen noch beizutreiben, was gelegentlich auch gelingt.


Bei einem Widerspruch entscheiden Sie, ob ins Klageverfahren übergegangen werden soll. Dazu können Sie unsere Vertragsanwälte oder Ihren Rechtsanwalt nutzen. Hier erfolgt ein Direktmandat und gesonderte Berechnung. Gern informieren wir Sie hierüber.

Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Grundlage der Berechnung:    - Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren 1100 KV GKG

                                                 - ggf. zzgl. Auslagenpauschale (20 % vom Gegenstandswert, max 20,00 Euro)

                                                 - § 13 e Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)


                           Gegenstandswert   Gerichtsgebühr               Gebühr Antrag               Gebühr Antrag

                                                                                                  Mahnverfahren**            Vollstreckungsbescheid**

                                                                                              

           0,01 Euro bis    500,00 Euro          36,00 Euro                     49,00 Euro                   24,50 Euro

       500,01 Euro bis 1.000,00 Euro          36,00 Euro                     88,00 Euro                   44,00 Euro

    1.000,01 Euro bis 1.500,00 Euro          39,00 Euro                   127,00 Euro                   63,50 Euro

    1.500,01 Euro bis 2.000,00 Euro          49,00 Euro                   166,00 Euro                   83,00 Euro

    2.000,01 Euro bis 3.000,00 Euro          59,50 Euro                   220,00 Euro                 111,00 Euro

    3.000,01 Euro bis 4.000,00 Euro          70,00 Euro                   278,00 Euro                 139,00 Euro

    4.000,01 Euro bis 5.000,00 Euro          80,50 Euro                   334,00 Euro                 167,00 Euro

    5.000,01 Euro bis 6.000,00 Euro          91,00 Euro                   390,00 Euro                 195,00 Euro

    6.000,01 Euro bis 7.000,00 Euro        101,50 Euro                   446,00 Euro                 223,00 Euro

    7.000,01 Euro bis 8.000,00 Euro        112,00 Euro                   502,00 Euro                 251,00 Euro

    8.000,01 Euro bis 9.000,00 Euro        122,50 Euro                   558,00 Euro                 279,00 Euro

  9.000,01 Euro bis 10.000,00 Euro        133,00 Euro                   614,00 Euro                 307,00 Euro

10.000,01 Euro bis 13.000,00 Euro        147,50 Euro                   666,00 Euro                 333,00 Euro

13.000,01 Euro bis 16.000,00 Euro        162,00 Euro                   718,00 Euro                 359,00 Euro

16.000,01 Euro bis 19.000,00 Euro        176,50 Euro                   770,00 Euro                 385,00 Euro

19.000,01 Euro bis 22.000,00 Euro        191,00 Euro                   822,00 Euro                 411,00 Euro

22.000,01 Euro bis 25.000,00 Euro        205,50 Euro                   874,00 Euro                 437,00 Euro


So gehen wir vor:

1. Außergerichtliches Inkasso *

2. Gerichtliches Inkasso *

  • Der Schuldner wird angeschrieben
  • Der Schuldner wird per Email und Telefon kontaktiert
  • Es wird eine Lösung gesucht.
  • Schuldner begleicht die Forderung - Verfahren beendet
  • Mit dem Schuldner erfolgt keine Einigung oder Forderungsbegleichung - weiter mit „2. Gerichtliches Inkasso“.
  • Wir beantragen für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Mahngericht
  • Erfolgt durch den Schuldner innerhalb der vorgegebenen Frist kein Widerspruch/Einspruch so erhalten wir den Vollstreckungsbescheid
  • Wir recherchieren über verschiedene Quellen und vollstrecken wirksam.

* Auszug aus unserem Leistungsumfang. Sehr kurze Darstellung. Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

** genannte Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

*** Rechtsdienstleistungsgesetz

Wir legen den Fall an und Sie erhalten eine Email mit der Bestätigung der Beauftragung.

Sie erhalten das erste Inkassoschreiben an den Schuldner zur Information.

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