Unsere Konditionen*:
Voraussetzung für eine Bearbeitung ist die Vorlage unserer unterzeichneten Vollmacht und unser unterzeichneter Servicevertrag mit Anerkennung unserer AGB.
Wir benötigen den schriftlichen Auftrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, die offenen Rechnung(en) und die Mahnung(en). Sollte kein schriftlicher Auftrag vorliegen, so übersenden Sie uns gleichartige Belege/Protokolle.
Konditionen im außergerichtlichen Inkasso
Im Erfolgsfall erhalten wir fünf Prozent Erfolgsprovision sowie alle Nebenkosten oder
im Nichterfolgsfall erhalten wir bei Forderungen
- bis 500,00 Euro = 35,00 Euro**
- bis 1.000,00 Euro = 45,00 Euro**
- bis 1.500,00 Euro = 65,00 Euro**
- ab 1.500,01 Euro = 90,00 Euro**
Konditionen im gerichtlichen Inkasso (gerichtliches Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung)
Für die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides und des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides berechnen wir Ihnen die verauslagten Gerichts- und die Verfahrenskosten (Vertretung) entsprechend RDG § 13e*** - siehe weiter unten.
Zwangsvollstreckungskosten (z. Bsp. für Gerichtsvollziehung/Vollstreckungsgericht) werden Ihnen eins zu eins weiterberechnet.
Im Erfolgsfall (z. Bsp. im Zuge der Zwangsvollstreckung) erhalten Sie Ihre Hauptforderung (abzüglich einer ggf. vereinbarten Erfolgsprovision) und die bereits gezahlten Verfahrens- und Vollstreckungskosten zurück.
Im Nichterfolgsfall berechnen wir Ihnen die Kosten im außergerichtlichen Inkasso (im Nichterfolgsfall) - siehe weiter oben. Weitere Kosten fallen sodann nicht an.
Ein Nichterfolgsfall liegt vor, wenn der Schuldner z. Bsp. während oder bereits vor der Inkassobeauftragung ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Vermögensauskunft abgegeben hat oder nicht mehr auffindbar ist. Also die Forderung für eine absehbare Zeit oder gänzlich uneinbringbar ist.
Wir rechnen grundsätzlich nach § 367 BGB ab.
Nutzen Sie unseren Business oder Professional-Tarif: Hier stunden wir die Verfahrenskosten und Nebenforderungen bis die Zusammenarbeit beendet wird. Wir versuchen innerhalb unserer Zusammenarbeit auch die „Alt“-Forderungen noch beizutreiben, was gelegentlich auch gelingt.
Bei einem Widerspruch entscheiden Sie, ob ins Klageverfahren übergegangen werden soll. Dazu können Sie unsere Vertragsanwälte oder Ihren Rechtsanwalt nutzen. Hier erfolgt ein Direktmandat und gesonderte Berechnung. Gern informieren wir Sie hierüber.
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens
Grundlage der Berechnung: - Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren - Kostenrechner
- ggf. zzgl. Auslagenpauschale (max 20,00 Euro)
- § 13 e Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Kontaktieren Sie uns -
Wir beraten Sie gern!
So gehen wir vor:
1. Außergerichtliches Inkasso *
2. Gerichtliches Inkasso *
* Auszug aus unserem Leistungsumfang. Sehr kurze Darstellung. Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
** genannte Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
*** Rechtsdienstleistungsgesetz
Wir legen den Fall an und Sie erhalten eine Email mit der Bestätigung der Beauftragung.
Sie erhalten das erste Inkassoschreiben an den Schuldner zur Information.
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