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(05341) 242 9999

Mahnung erhalten?

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten. Sie haben Fragen zur angemahnten Forderung?

Bewahren Sie Ruhe und schauen Sie sich die in dem Ihnen vorliegenden Inkassoschreiben detailliert aufgeführte(n) Forderung(en) an. Der Gläubiger ist in jedem Fall genannt. Besteht eine Zahlungsverpflichtung, so ersparen Sie sich weitere Kosten und Vorgehensweisen und begleichen die Gesamtforderung, entsprechend diesem Inkassoschreiben.

Sprechen Sie mit unserem Inkassobearbeiter, er wird Ihnen behilflich sein und mit Ihnen eine Lösung suchen. Sie können uns auch Ihre Hinweise oder auch Ratenzahlungswünsche oder sonstige Informationen per Email mitteilen. Verfahrensstörungen können auftreten, wenn …

Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu uns auf.

Da Sie sich in Verzug befinden ist unser Kunde berechtigt Schadenersatz von Ihnen zu verlangen.

Dies ist im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) im § 13 e Absatz 1 geregelt.

  • Besteht eine Zahlungsverpflichtung, so ersparen Sie sich weitere Kosten und Vorgehensweisen und begleichen die Gesamtforderung, entsprechend diesem Inkassoschreiben.
  • Bei Fragen oder Ratenzahlungswünschen setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung! Sie können uns per Telefon: (05341) 242 9999 zu unseren Bürozeiten oder über unser Kontaktformular erreichen. Halten Sie dazu die Ihnen mitgeteilte Dossiernummer, beginnend mit 67.xxx.xxxx („Referenz“) bereit.
  • Sprechen Sie mit unserem Inkassobearbeiter, er wird Ihnen behilflich sein und mit Ihnen den Sachverhalt besprechen. Oder teilen Sie uns Ihre Informationen, Hinweise, Ratenzahlungswünsche oder sonstige Informationen per Email mit.
  • Während der Klärung bzw. Prüfung der von Ihnen vorgebrachten Informationen ruht das Verfahren.
  • Wir werden auf Ihre Informationen oder Wünsche angemessen eingehen und eine schnelle außergerichtliche Lösung suchen. 

‍So verhalten Sie sich richtig!

Verfahrensstörungen oder weitergehende Schritte treten ein, wenn


  • Sie nicht auf unsere Zahlungsaufforderungen reagieren - Hier droht die gerichtliche Vorgehensweise! 
  • Sie direkt an den Kunden die Hauptforderung begleichen - Hier werden wir im Schadenersatzwege die Nebenkosten einfordern!
  • Sie eigenständig Teilzahlungen leisten!
  • Sie eine mit Ihnen besprochene Ratenzahlungsvereinbarung nicht unterzeichnet an uns zurückzusenden!
  • Sie ohne unterzeichnete Ratenzahlungsvereinbarung mit Ratenzahlungen beginnen
  • Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet haben und mit der Ratenzahlung nicht beginnen oder Zahlungen einstellen u. a. m.

Setzen Sie sich in jedem Fall mit uns in Verbindung!



Das Nichtreagieren auf unsere Schreiben und Anfragen zieht weitere Konsequenzen und Sanktionen nach sich.

Hier droht zum Beispiel die Durchführung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens.

Dadurch erhöhen sich die Kosten des Verfahrens, die wir Ihnen letztendlich auferlegen.

Das sollten Sie verhindern, indem Sie im ersten Schritt den Kontakt zu uns suchen.


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