Inkassounternehmen, die ausschließlich ihre Einnahmen über die Gebühren gegenüber Ihrem Schuldner generieren gehen mitunter auch relativ unsensibel mit Ihrem Schuldner um. Das gefährdet nicht nur die weitere Kunden-/Schuldner-Geschäftsbeziehung. Diese Geschäftsbeziehung ist in der Regel auf Dauer beendet.
Wir haben ein Interesse an der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen unserem Kunden und dessen Schuldner. Dementsprechend arbeiten wir mit dem Schuldner auf Augenhöhe.
* bei Notwendigkeit bis 40 km Umkreis des Inkassodienstleisters, nach dessen Ermessen
** Der Kunde entscheidet über die Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens
*** Bonitätsauskünfte werden nur über beteiligte Schuldner in beauftragten Inkassoverfahren eingeholt. Begrenzte Anzahl von Personen und Firmenauskünften entsprechend Vereinbarung.
**** Die Verfahrenskosten zur Vergütung Inkassodienstleistung für die Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren werden gestundet und ggf. bei Beendigung der Zusammenarbeit berechnet. Es wird weiter versucht die Forderung einzubringen.
geringer
Jahresbeitrag
angemessener
Jahresbeitrag
Bei Forderungen älter als 120 Tage sowie bei Negativeintragungen von Schuldnern im Schuldnerregister wird bei Erfolg ein Aufschlag von jeweils 10% berechnet.
Bei Auslandsforderungen gelten gesonderte Konditionen.
Drittkosten, wie z.B. Gerichtskosten, werden separat abgerechnet und stets im Vorfeld gemeinsam abgestimmt.
Alle genannten Preise zzgl. MwSt.
Bei speziellen Forderungshöhen oder -stückzahlen sind Sonderkonditionen möglich.
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