Inkasso-Abrechnungen
Umsatzsteuer in Inkasso-Abrechnungen
Informationen für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden
Warum zahlt der Schuldner die Inkassogebühren, aber nicht die Umsatzsteuer?
Bei nicht fristgerechter Zahlung muss der Schuldner in der Regel den Schaden des Gläubigers ersetzen, der aus diesem Verzug resultiert. Das beinhaltet unter anderem die Verzugszinsen und die Inkassogebühren. Die Umsatzsteuer auf den Verzugsschaden, so der Bundesgerichtshof, stellt jedoch eine Ausnahme dar, wenn der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtig ist. Begründen lässt sich das dadurch, dass die Umsatzsteuer auf die von Inkassoport erbrachten Leistungen vom Finanzamt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung zurückerstattet werden kann. Hierdurch entsteht in Höhe des Vorsteuerbetrages kein erstattungsfähiger Verzugsschaden durch den Schuldner.
Auswirkungen auf die Abrechnung des Inkasso-Verfahrens
Die Summe aus Hauptforderung und Zinsen wird um den Betrag der angefallenen Umsatzsteuer reduziert und der verbleibende Betrag wird ausbezahlt.
Beispiel:
Hauptforderung 410,00 Euro
Kosten 52,92 Euro
Gesamtbetrag 462,92 Euro
Zinsen ——
Inkassogebühren 52,92 Euro
zzgl. 19 % MwSt. auf die Inkassogebühr 10,05 Euro
Gesamtbetrag bezahlter Forderungen 410,00 Euro
Zinsen ——
zu verrechnende MwSt. 10,05 Euro
Gesamtbetrag für den Kunden 399,95 Euro
Aufgrund dieser notwendigen Abrechnungsmethodik kann es vorkommen, dass der "Gesamtbetrag für den Kunden" geringer ist als die erlöste Gesamtforderung. Wichtig ist, dass wir bei vollständiger Bezahlung durch den Schuldner keineswegs Teile der Hauptforderung einbehalten (Tarif Business/Professional).
Vielmehr erhalten Sie diese Differenz zurück, indem Sie sich im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung den Umsatzsteuerbetrag - in diesem Fall 10,05 Euro - vom Finanzamt erstatten lassen.
Die Umsatzsteuer auf Inkassogebühren stellt buchhalterisch einen durchlaufenden Posten dar, so dass sie der Umsatzsteuer von anderen Dienstleistungsrechnungen gleichzusetzen ist. Warum verfahren wir so?
Weil wir natürlich alle gesetzlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Inkasso-Fälle müssen sowohl Ihnen als Gläubiger als auch Ihrem Schuldner gegenüber umsatzsteuerrechtlich korrekt abgewickelt werden. Um Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich zu erläutern finden Sie unten noch einmal ein Praxibeispiel.
1. Ihre an uns eingereichte Forderung:
• Hauptforderung 400,00 Euro
• Mahngebühr 10,00 Euro
2. Wir ergänzen die Inkasso-Vergütung und die anfallenden Auslagen:
• Hauptforderung 400,00 Euro
• Mahngebühr 10,00 Euro
PLUS
• Inkassovergütung 44,10 Euro
• Auslagen 8,82 Euro
• Gesamtforderung: 462,92 Euro
3. Der Schuldner zahlt den Gesamtbetrag
• Zahlungseingang
bei Inkassoport: 462,92 Euro
4. Inkassoport verrechnet den Zahlungseingang auf Haupt- und Nebenforderung. Die von Inkassoport abzuführende Umsatzsteuer auf die Inkassovergütung und die Auslagen werden vom auszuschüttenden Betrag abgezogen. Die verbleibende Differenz wird an Sie ausgeschüttet:
• Zahlungseingang: 462,92 Euro
• davon 410,00 Euro auf die Hauptforderung
• abzüglich USt auf
die Nebenforderung = 10,05 (19% von 52,92 Euro (= 52,92 Euro + 10,05 Euro))
• Auszahlung Inkassoport: 399,95 Euro
5. ABER: Diese abgezogene Umsatzsteuer erhalten Sie vom Finanzamt erstattet. Um diese geltend zu machen, erhalten Sie von uns eine Rechnung.
• Auszahlung Inkassport: 399,95 Euro
• Vorsteuererstattung vom FA: 10,05 Euro
• Insgesamt erhaltener Betrag: 410,00 Euro
• Sie haben somit Ihre Forderung vollständig erhalten.
Wenn Sie dazu weitergehende Fragen haben kommen Sie bitte auf uns zu.
Uns ist es sehr wichtig, dass Sie die notwendige Transparenz erhalten.
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